Wahl der Mitglieder des Parlamentes der

Bundesrepublik Deutschland

Wahlperiode
Grundsätzlich vier Jahre. 

Nächster Wahltermin
2025

Wahlberechtigte in Essen am 24. September 2017 
419.680 Wahlberechtigte 

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 
18. Lebensjahres, sofern sie mindestens 3 Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie 

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen dazu gibt der Bundeswahlleiter. (Quelle: Stadt Essen)