Rat der Stadt 


Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Es wird für die Dauer von 5 Jahren von den Essener Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Vorsitzender und zugleich Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls für 5 Jahre gewählt wird.

Der Rat der Stadt ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die

  • auf Vorschlag der Verwaltung, 
  • auf Antrag der Ratsfraktionen 
  • auf Empfehlung von Fachausschüssen

 in die Tagesordnung aufgenommen wurden.

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie z. B. Personal- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

Wenn Sie die kommunalpolitische Tätigkeit interessiert, können Sie sich über Sitzungstermine, Beratungsfolgen und Entscheidungen der Essener Ratsgremien und der Bezirksvertretungen informieren. Nutzen Sie hierfür nebenstehenden Link zum Ratsinformationssystem.

 

Wahl des Rates

Der Rat der Stadt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Das Essener Stadtgebiet ist in 41 Kommunalwahlbezirke aufgeteilt. Die Bewerberin / Der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl im Wahlbezirk wird so direkt als Ratsmitglied gewählt (Mehrheitswahl). Die gleiche Anzahl an Ratsmitgliedern kommt über die Reserveliste hinzu - entsprechend den Stimmenanteilen, die in der Gesamtstadt auf die jeweilige Partei entfallen (Verhältniswahl). Insgesamt werden in Essen also 82 Ratsmitglieder gewählt. (Quelle: Stadt Essen)